Häufige Fragen unserer Kunden und Interessenten

Sie haben eine Frage? Ganz egal, ob Sie unser Kunde werden wollen oder sich einfach nur informieren möchten - an dieser Stelle beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten Fragen rund um unsere günstige Energieversorgung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, falls Ihr Anliegen nicht behandelt wurde, wir helfen Ihnen gerne.

Ihr Wechsel zu Stromio

  • Wie funktioniert der Wechsel?
    Den Stromanbieter kann jeder Stromkunde in Deutschland bequem und sicher wechseln. Klicken Sie dazu einfach auf den "Bestellen"-Link Ihres gewünschten Tarifs und füllen Sie die angezeigten Felder aus. Stromio übernimmt danach alle Formalitäten - von der Kündigung Ihres alten Vertrags bis zur Umstellung auf unsere günstigen Tarife. Garantiert ohne lästigen Papierkram und mit einer gesetzlich gesicherten Stromversorgung während des Wechsels.
  • Was zeichnet Stromio als Versorger aus - ist Stromio nur ein Ableger eines großen Energiekonzerns?
    Stromio ist ein mittelständisches, solide finanziertes Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Wir sind unabhängig von den großen Stromkonzernen und auch kein Tochterunternehmen eines Stadtwerks. Wir setzen auf effiziente Abläufe und eine schlanke Verwaltung, um Ihnen unseren Strom möglichst günstig anbieten zu können. Über unsere Partner greifen wir auf mehr als 10 Jahre Prozesserfahrung in der Energiewirtschaft zurück - Ihre Stromversorgung ist also in guten Händen. Für unsere Kunden sind wir gerne persönlich da: Sie erreichen unsere freundlichen Servicemitarbeiter per Telefon, Fax, Brief oder E-Mail.
  • Muss ich selbst meinen alten Vertrag kündigen?
    Nein, das ist nicht nötig, denn mit Ihrem Auftrag an Stromio haben Sie bereits alles Notwendige erledigt. Wir kündigen Ihren alten Stromvertrag und stellen Sie auf die günstigen Stromio-Tarife um. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu Stromio wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.
  • Was passiert mit meinem alten Vertrag?
    Mit Ihrer Bestellung statten Sie uns mit einer Vollmacht zur Kündigung Ihres alten Vertrags aus. Wir übernehmen daher automatisch die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags zum gewünschten Wechseltermin. Es kommt dabei zu keiner Unterbrechung Ihrer Stromversorgung - das ist gesetzlich garantiert.

Liefertermin: Wann erhalte ich den günstigen Strom?

  • Wie lange dauert der Wechsel?
    Für den Anbieterwechsel gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Energieanbieter halten müssen. Stromio benötigt in der Regel etwa 4 Wochen, um Sie mit günstigem Strom zu beliefern. Sie erhalten von uns zunächst kurz nach Ihrer Bestellung eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Danach kündigen wir Ihren alten Stromliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber zur Netznutzung an. Sowohl der bisherige Lieferant als auch der zuständige Netzbetreiber müssen uns die Kündigung bzw. Anmeldung bestätigen. Sobald uns diese Bestätigungen vorliegen, erhalten Sie umgehend eine Lieferbestätigung und Ihren Abschlagsplan. Bitte beachten Sie, dass bei einer zu langen Vertragsbindung an Ihren alten Versorger eine Belieferung zum gewünschten Termin unter Umständen nicht möglich ist. Vor Ihrer Bestellung sollten Sie daher die Restlaufzeit Ihres bestehenden Vertrags prüfen.
  • Mein Stromvertrag hat noch eine Restlaufzeit, kann ich trotzdem wechseln?
    Ja, wenn Ihre verbleibende Laufzeit weniger als 6 Monate beträgt, ist ein Wechsel zu Stromio problemlos möglich. Bei einer längeren Restlaufzeit ist ein Anbieterwechsel zu Stromio leider erst dann möglich, wenn Ihr Vertrag in weniger als 6 Monaten endet.
  • Wenn ich wegen einer Preiserhöhung kündige, kann ich dann schneller wechseln?
    Ihr Anbieterwechsel wird von Stromio mit höchster Priorität und Sorgfalt behandelt - aber durch die Regelungen auf dem deutschen Energiemarkt sind bestimmte Fristen zu beachten. Daher können wir Sie leider nicht "sofort" beliefern, insbesondere wenn Ihr alter Anbieter kurzfristig eine Preiserhöhung bekannt gibt. Bitte nutzen Sie in diesem Fall Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie über unser Auftragsformular zu Stromio.
  • Warum kann der Liefertermin nicht exakt vorausgesagt werden?
    Stromio wird alles unternehmen, um den von Ihnen gewünschten Liefertermin zu ermöglichen. Leider sind wir innerhalb des Wechselvorgangs auch von der Bearbeitungszeit Ihres bisherigen Versorgers und des örtlichen Netzbetreibers abhängig. Sollten sich hierbei Verzögerungen ergeben, wird Stromio Sie stets über den aktuellen Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.

Zahlung und Abrechnung

  • Wie zahle ich meinen Strom bei Stromio?
    Unsere günstigen Stromtarife zahlen Sie wie gewohnt in monatlichen Abschlägen auf Ihren zu erwartenden Jahresstromverbrauch. In der Regel sind dies 12 Abschläge sowie anschließend Ihre Jahresverbrauchsrechnung.
  • Was sind Arbeitspreis und Grundpreis?
    Der jährliche Grundpreis ist ein festes Entgelt für Ihren Stromanschluss und wird monatlich auf die Abschläge verteilt. Der Arbeitspreis ist das Entgelt pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
  • Wie errechnet sich die Abschlagshöhe?
    Der zu erwartende Rechnungsbetrag für das Abrechnungsjahr wird in monatliche Abschläge aufgeteilt, so dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Differenz entsteht. Hierzu verwenden wir die Strommenge, die Sie uns innerhalb Ihrer Bestellung als Jahresverbrauch melden, sowie ggf. die Angaben des zuständigen Netzbetreibers für Ihre Lieferstelle. Der Verbrauch wird mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde multipliziert, hinzu kommt die jährliche Grundgebühr. Das Ergebnis wird auf die Anzahl der Abschläge (in der Regel 12 Abschläge) im Abrechnungszeitraum verteilt und ergibt den monatlichen Abschlagsbetrag.
  • Wann kommt die Jahresverbrauchsrechnung?
    Sie erhalten Ihre Jahresverbrauchsabrechnung wie gewohnt nach Ablauf von 12 Belieferungsmonaten und nach vorheriger Zählerablesung, zu der wir Sie kurz vor Erstellung der Rechnung bitten werden. Die Jahresverbrauchsrechnung umfasst die Differenz zwischen den bereits geleisteten Abschlagszahlungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch, sowie etwaige Rabatte (z.B. Bonus oder Frei-kWh), die vereinbart wurden. Sofern sich herausstellt, dass Sie über ein Guthaben verfügen, erfolgt eine Verrechnung von ggf. zu viel bezahlten Entgelten in einem Abrechnungszeitraum mit Ihrem nächsten Abschlag.
  • Wann erfolgt die erste Abbuchung und wieviele Abschläge sind zu leisten?
    In der Lieferbestätigung erhalten Sie Ihren persönlichen Abschlagsplan mit allen Fälligkeitsterminen. Sofern Ihre Belieferung vor dem 15. eines Monats beginnt, erhalten Sie von uns in der Regel einen Abschlagsplan mit 12 monatlichen Abschlägen. Sofern Ihre Belieferung nach dem 15. eines Monats beginn, erhalten Sie von uns aus abrechnungstechnischen Gründen in der Regel einen Abschlagsplan mit 11 monatlichen Abschlägen. Der erste Abschlag ist frühestens 3 Tage nach Zugang Ihrer Lieferbestätigung fällig, jedoch immer erst nach Beginn der Stromlieferung. Alle weiteren Abschläge sind dann in der Regel am Monatsbeginn fällig.
  • Muss man eine Kaution oder jährliche Vorauskasse bezahlen?
    Nein, bei Stromio müssen Sie keine Kaution leisten und keine jährliche Vorauskasse entrichten.
  • Sind alle Steuern und Abgaben enthalten?
    Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise einschließlich der Kosten der Energiebeschaffung, Entgelte für den Netzzugang, die Messung und den Messstellenbetrieb, die Abrechnung, Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, hoheitlicher Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, §19-StromNEV-Umlage), sowie Energie- und Umsatzsteuer.
  • Was ist, wenn ich weniger Strom verbrauche?
    Sofern in einem Abrechnungszeitraum ein Guthaben für Sie entsteht, werden ggf. zu viel bezahlte Entgelte mit Ihrem nächsten Abschlag verrechnet. Sofern in Ihrem Tarif eine Mehr-/Minderverbrauchsregelgung oder ein Mindestjahresverbrauch vereinbart ist (siehe "Was ist ein Mehr-/Minderverbrauchstarif?" und "Was ist ein "Mindestverbrauchstarif"?) gelten hierzu ergänzende Bestimmungen.
  • Was ist, ein Mehr-/Minderverbrauchstarif?
    In Stromtarifen mit dem Zusatz "smart" vereinbaren wir mit Ihnen einen Jahresverbrauchsdurchschnittswert auf der Grundlage der uns in Ihrem Belieferungsauftrag angegebenen Jahresverbrauchsprognose. Sollte Ihr tatsächlicher Stromjahresverbrauch diesen Jahresverbrauchsdurchschnittswert um mehr als 20 % über- oder unterschreiten, wird ein Mehr- bzw. Minderverbrauchsaufschlag in Höhe von 2 Cent/kWh auf den Arbeitspreis mit Wirkung für die Abrechnung Ihres gesamten Stromjahresverbrauchs fällig. Dieser Tarif eignet sich nur für Kunden, die ihren Verbrauch sicher einschätzen können und deren Stromverbrauch stabil ist.
  • Was ist ein Mindestverbrauchstarif?
    In Stromtarifen mit dem Zusatz "fix" vereinbaren wir mit Ihnen eine im Belieferungsauftrag ausgewiesene jährliche Mindestverbrauchsmenge. Auch wenn Sie weniger Strom als die vereinbarte Mindestverbrauchsmenge verbrauchen, wird der vereinbarte Preis für die Mindestverbrauchsmenge, das sog. Mindestverbrauchsjahresentgelt, in voller Höhe fällig. Es erfolgt keine Erstattung oder Gutschrift nicht verbrauchter Kilowattstunden. Für einen die vereinbarte Mindestverbrauchsmenge übersteigenden Stromverbrauch zahlen Sie einen erhöhten Arbeitspreis, den sog. Mehrverbrauchspreis. Dieser Tarif eignet sich nur für Kunden, die ihren Verbrauch sicher einschätzen können und deren Stromverbrauch stabil ist.
  • Wie wird abgerechnet, wenn mein Vertrag vor Ablauf einer vereinbarten Laufzeit beendet wird?
    Bei einer vorzeitigen Beendigung Ihres Vertrags erstellen wir zum Belieferungsende eine Schlußrechnung. Hierfür dürfen wir ausschließlich den Zählerstand verwenden, den der für Sie zuständige Netzbetreiber an uns übermittelt. Sofern ein Guthaben für Sie entsteht, wird dieses umgehend an Sie ausbezahlt. Sofern Ihre Vertragsbeendigung aufgrund eines Umzugs erfolgt, finden Sie die häufigsten Fragen zu diesem Thema unter "Umzug" auf dieser Seite.
  • Was passiert bei Preisanpassungen?
    Sollte es trotz unserer Bemühungen, Ihnen einen günstigen und stabilen Strompreis anbieten zu können, in Ihrem Stromio-Tarif zu einer Preisanpassung kommen, werden wir diese 6 Wochen vorab bekanntgeben. Selbstverständlich sind Preiserhöhungen innerhalb des eingeschränkten Preisgarantie1-Zeitraums ausgeschlossen (außer diese betreffen die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen (insbesondere die EEG-Umlage) gem. § 6 der AGB, denn auf diese Preisbestandsteile hat Stromio keinen Einfluss).
  • Wie sieht eine Rechnung aus?
    Erläuterungen zu einer beispielhaften Musterrechnung erhalten Sie auf unserer Seite Rechnungserläuterungen.

Preiswerte Tarife: Wie geht das?

  • Wie kann Stromio den Strom so günstig anbieten?
    Stromio bietet Energie zum Discountpreis - durch effiziente Prozesse, eine schlanke Verwaltung und den Verzicht auf teure Werbeaktionen. Diese Kostenersparnisse geben wir gerne an unsere Kunden weiter. Auf eine zuverlässige und sichere Versorgung mit Strom und unseren qualitätszertifizierten Kundenservice können Sie sich selbstverständlich auch bei günstigen Preisen immer verlassen.
  • Wann erhalte ich den Bonus und/oder Frei-kWh?
    Sofern innerhalb Ihres Auftrags Rabatte wie Boni und/oder Frei-kWh vereinbart sind, werden diese (unter Berücksichtigung von § 4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nach Ablauf von 12 Belieferungsmonaten auf der ersten Jahresverbrauchsrechnung verrechnet.
  • Wie funktioniert die eingeschränkte Preisgarantie1?
    Mit der in Ihrem Tarif gewährten eingeschränkten Preisgarantie1 schützen Sie sich ab Lieferbeginn gegen steigende Energiepreise. Sofern eine eingeschränkte Preisgarantie1 in Ihrem Tarif vereinbart ist, wird Stromio während deren Dauer keine Preisänderungen vornehmen, außer diese betreffen die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen (insbesondere die EEG-Umlage), denn auf diese Preisbestandsteile hat Stromio keinen Einfluss.
  • Was kann ich bei Stromio alles online erledigen?
    Bei Stromio können Sie über unseren Online-Kundenservice zum Beispiel Ihren Zählerstand eingeben, per Kontaktformular bequem und einfach unseren Kundenservice kontaktieren und viele weitere Informationsangebote auf unserer Webseite nutzen.

Umzug

  • Was passiert, wenn ich umziehe?
    Bei einem Umzug teilen Sie uns mindestens vier Wochen vorher Ihren Umzugstermin, Ihre neue Anschrift sowie Ihren Zählerstand zum Auszug mit. Durch Ihren Auszug endet auch Ihr Stromliefervertrag automatisch. Zum Belieferungsende erhalten Sie von uns Ihre Schlussrechnung. Sofern Ihr Umzug und Ihre Vertragsbeendigung vor Ablauf einer fest vereinbarten Vertragslaufzeit stattfinden, berechnen wir pro vollem Kalendermonat Restlaufzeit eine Pauschale. Hierzu gilt § 21 unserer AGB.
  • Welche Fristen sind beim Neueinzug zu beachten?
    Wenn Sie in eine Wohnung einziehen und dort zu den günstigen Stromio-Tarifen mit Energie beliefert werden möchten, benötigen wir Ihren Stromauftrag mindestens 6 Wochen vor dem Einzugsdatum. Andernfalls wird Sie der örtliche Grundversorger zunächst in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgen. Bitte erteilen Sie uns in diesem Falle einen regulären Auftrag zum Lieferantenwechsel, den wir gerne für Sie durchführen.
  • Welche Angaben benötige ich bei einem Neubezug?
    Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, benötigen wir von Ihnen unter anderem das geplante Einzugsdatum sowie die Zählernummer der betreffenden Wohnung. Diese erhalten Sie in der Regel auf Anfrage bei Ihrem zukünftigen Vermieter.

Technische Fragen

  • Woher stammt der Ökostrom?
    Im Tarif "stromio green" beliefern wir Sie zu 100% aus regenerativen Energien. Unsere Ökostrom-Produkte lassen wir jährlich vom TÜV-Nord überprüfen und veröffentlichen die Ergebnisse auf unserer Webseite. Unser Ökostromtarif "stromio green premium" trägt das strenge "ok power"-Gütesiegel und steht damit für eine nachhaltige Energieerzeugung.. Weitere Informationen finden Sie unter www.ok-power.de
  • Was heißt kWh bzw. Kilowattstunde?
    Eine Kilowattstunde ist eine Energieeinheit. Damit ist die Menge an Energie gemeint, die bei einer Leistung von 1.000 Watt pro Stunde abgegeben oder aufgenommen wird. Mit einer Kilowattstunde können Sie (abhängig von der Watt-Leistung der Geräte) beispielsweise eine Stunde bügeln oder sieben Stunden Fernsehen.
  • Wie kommt der Strom von Stromio in meine Steckdose?
    Stromio nutzt die bestehenden Leitungen und Kabel und zahlt hierfür ein Netznutzungsentgelt an den zuständigen Netzbetreiber. Durch eine schlanke Verwaltung und optimierte Arbeitsabläufe kann Stromio deutlich günstiger arbeiten als viele etablierte Stromanbieter. Diesen Vorteil geben wir an Sie in Form von günstigen Tarifen gerne weiter.
  • Brauche ich einen neuen Stromzähler?
    Nein, Sie müssen keinerlei Änderungen an Ihrem Stromanschluss vornehmen. Es ist auch kein Austausch des Zählers erforderlich. Alles bleibt wie bisher, für Sie ändert sich nur der Stromtarif.
  • Kann es durch den Wechsel zu einer Stromunterbrechung kommen?
    Nein, es kann auf keinen Fall zu einer Stromunterbrechung kommen. Hierzu gibt es eine gesetzliche Garantie. Selbst, wenn es beim Wechsel des Anbieters zu Komplikationen kommt, wird die Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Der zuständige Netzbetreiber, an den Stromio Nutzungsentgelte abführt, versorgt Sie in jedem Fall und ohne Unterbrechung mit Strom. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
  • Wer liest den Zähler ab?
    Stromio wird Sie zum Ende des Vertragsjahres bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und in unserem Kundenservice online zu übermitteln. Zusätzlich kann der örtliche Netzbetreiber Ablesungen vornehmen.
  • Wer ist bei Versorgungsstörungen verantwortlich?
    Bei Stromausfällen und Störungen ist wie bisher Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, auch weiterhin Störungen zu beheben. Stromio zahlt für Betrieb und Wartung von Zähler und Stromnetz ein Nutzungsentgelt, die in Ihrem Preis bereits enthalten ist.
  • Kann ich Wärmepumpen, Nachtspeicheranlage, Zweitarifzähler anmelden?
    Eine Belieferung von temperaturabhängigen oder Doppeltarif-Zählern ist bei Stromio derzeit leider nicht möglich.
  • Sind meine Daten geschützt?
    Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Stromvertrags von Ihnen erhalten, werden streng gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Das bedeutet: Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Betreuung und Beratung Ihres Strombezugs bei uns. Stromio wird keine Daten an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.
  • Wie setzt sich der Strom bei Stromio zusammen?
    Unseren Strommix können Sie auf unserer Informationsseite zur Stromkennzeichnung einsehen.

Weitere Fragen

Informationen zur Online-Bestellung

  • Wie funktioniert der Online-Bestellvorgang?
    Ihre Bestellung ist mit 5 Klicks abgeschlossen und läuft wie folgt ab:

    Im ersten Schritt teilen Sie uns über den Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren voraussichtlichen Jahresenergieverbrauch mit.

    Im zweiten Schritt erhalten Sie von uns Ihr Preisangebot und können ggf. aus mehreren Tarifangeboten per Klick auswählen.

    Im dritten Schritt teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, Ihre Rechnungs- und Lieferanschrift sowie weitere Angaben zu Ihrem bisherigen Vertragsverhältnis und Ihrem Zähler mit.

    Im vierten Schritt teilen Sie uns Ihre gewünschte Zahlungsart mit.

    Im fünften Schritt kontrollieren Sie, ob Ihre Angaben richtig sind. Sie erhalten eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. An dieser Stelle haben Sie noch keine Bestellung abgegeben und können - sofern notwendig - Änderungen Ihrer Angaben vornehmen. Erst durch Anklicken des Bestellen-Buttons geben Sie Ihre Bestellung ab.

    Nach Abgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungsseite, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme Ihrer Bestellung auf Abschluss eines Energieliefervertrags dar, sondern dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihres Angebots.
  • Wie kommt es zum Vertragsschluss?
    Es werden nur Bestellungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und in deutscher Sprache entgegengenommen. Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im fünften Schritt des Bestellvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenauftrages (Angebot) durch unsere Vertragsbestätigung zustande und beginnt mit der Aufnahme der Energiebelieferung. Die Annahme durch uns erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Vertragsangebots.
  • Wird mein Vertragstext gespeichert?
    Der Vertragstext wird von uns gespeichert und wird Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
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